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Die Sparerfreibeträge wurden durch die Bundesregierung zum 1.1.2023 im Rahmen der Einzelveranlagung auf 1.000 EUR und im Rahmen der Zusammenveranlagung auf 2.000 EUR erhöht.
Alle uns bereits eingereichten Freistellungsaufträge werden deshalb automatisch angepasst und prozentual um 24,844 % erhöht.

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag anders aufteilen möchten oder uns noch keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, nehmen wir entsprechende Aufträge noch bis zum 30. April 2023 entgegen. Alle bis zu diesem Datum per Post eingereichten Aufträge können noch für die kommende Ausschüttung im Mai 2023 berücksichtigt werden.